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ESG: Auftakt zur Transparenzverordnung bei Versicherungen

Vorhang auf und Bühne frei zum Stichtag 10. März 2021. Mit dem heutigen Tag tritt die Transparenzverordnung (TVO) in Kraft und die Finanz- und Versicherungsbranche präsentiert ihren Umgang zum Thema Nachhaltigkeit. »Wie freizügig« haben wir uns sehr genau angesehen. Wie gut den Versicherern die Umsetzung der Transparenzverordnung gelungen ist erfahren Sie hier.

Informationsquellen zu Versicherung und Transparenzverordnung im Check

Bislang beobachten wir aus den bereits vorliegenden Nachhaltigkeitsberichten und Druckstücken - wie beispielsweise Anträgen, Versicherungsbedingungen oder Produktinformationsblättern - nicht unbedingt einen Reifegrad zum Thema Transparenz, der für Laien einfach verständlich nachvollziehbar ist. Jede:r Interessierte kann sich ab sofort ergänzend auch über die Internetauftritte der Versicherer erkundigen, wie die Anbieter mit dem Thema Nachhaltigkeit umgehen.
Aber der Reihe nach. Schauen wir uns an, was die verfügbaren Quellen zu bieten haben:

Vor der Transparenzverordnung: Nachhaltigkeitsberichte der Versicherer

Das Fazit der Erkenntnisse unseres ESG-Reports ist eindeutig. Nur einheitliche und detaillierte Berichtsstandards für Nachhaltigkeitsberichte können gewährleisten, dass für Verbraucher:innen vergleichbare Informationen am Markt zu finden sind.

Der aktuelle Status der Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet einer Vergleichbarkeit kaum Raum. Betrachtet man das vermeintlich simple Beispiel »Papierverbrauch«, so reicht die Spannweite von „keine Angabe“ bis hin zu „10.161 t Gesamtpapierverbrauch“ – alles ohne Angabe weiterer Bezugsgrößen. Da nicht klar ist, ob einheitlich alle Papierarten in die Angaben zum Verbrauch eingeflossen sind, sind die Werte nicht vergleichbar. Daher ist es durchaus möglich, dass eine Gesellschaft, die vermeintlich viel Papier verbraucht hat, doch nachhaltig handelt.

In der aktuellen Berichterstattung liegt Verbesserungspotential und darin eine große Chance, sowohl in der Kundenorientierung als auch in der Stärkung der Vermittler:innen, das zukunftsträchtige Thema „Nachhaltigkeit und Versicherung“ voran zu treiben.

Neue Angaben mit Inkrafttreten der Transparenzverordnung

Mit dem Inkrafttreten der Transparenzverordnung erhalten Nachhaltigkeitsinformationen ebenfalls Einzug in die vertragsrelevanten Druckstücke. Trotz gesetzlicher Vorgaben der Inhalte zeigt der Anbietervergleich, dass die Informationsgewinnung mit Rechercheaufwand verbunden ist, denn die Regelungen finden sich in den Druckpaketen oftmals in unterschiedlichen Druckstücken.

Vorvertragliche Informationen der Versicherer

Im inhaltlichen Vergleich der zur Verfügung stehenden Informationen variieren Umfang und Detailtiefe in den vorliegenden Druckstücken von „so viel wie nötig“ bis hin zu „seitenweisen Ausführungen“. Allen gemein sind die Pflichtangaben nach Artikel 6 der Transparenzverordnung. Für die Beantwortung gilt das „Comply or Explain“-Prinzip und die deutliche Mehrheit der Versicherer hat die „Comply“-Variante für diesen Artikel gewählt.

Vereinzelt finden sich neben den Pflichtangaben nach Artikel 6 der TVO schon Ausführungen zu Artikel 8 (ökologische und soziale Merkmale) und Artikel 9 (nachhaltige Investitionen) der TVO – aktuell sind diese vorrangig an die jeweils zugrundeliegenden Fonds gebunden.

Nachhaltigkeitsrisiken und ihre Auswirkungen in der Transparenzverordnung

Die Pflichtangaben nach Artikel 6 der Transparenzverordnung unterteilen sich in zwei Unterangaben.
Im ersten Abschnitt wird die Art und Weise analysiert, wie Versicherer Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsprozesse einbeziehen-

Vorweg: Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?

Nachhaltigkeitsrisiken sind ESG-Ereignisse, die bei ihrem Eintreten einen negativen Effekt auf das jeweilige Produkt haben. Versicherer wollen diese Risiken minimieren, indem sie ESG-Kriterien in ihre Prozesse integrieren. An dieser Stelle wurde von einigen Versicherern angemerkt, dass sie ESG-Kriterien (noch) nicht nach der Taxonomie definieren.
Die Aufnahme von ESG-Aspekten in die Investitionsentscheidung kann in unterschiedlichen Strategien geschehen. Ein Beispiel dafür sind Ausschlüsse. Diese definieren, in welche Branchen und Unternehmen nicht mehr investiert werden darf (z.B. Waffen, Korruption, Agrarrohstoff-Spekulation, Kohle). Auch die externen Asset-Manager der Versicherer werden instruiert gewisse Ausschlusskriterien einzuhalten.

Strategien zu Nachhaltigkeitsrisiken im Bereich Versicherung

Neben Ausschlüssen verwenden einige Versicherer auch Mindesthürden für Investments, beispielsweise, dass Unternehmen gewisse Ratingnoten aufweisen müssen, um ins Portfolio aufgenommen zu werden. Das Engagement wurde als weitere Strategie für die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken genannt. Ebenfalls wurde die Unterzeichnung der UN PRI in Verbindung mit Artikel 6 angeführt. Durch die Unterschrift verpflichtet sich der Versicherer sechs Prinzipien zur nachhaltigen Kapitalanlage zu verfolgen, was wiederum Nachhaltigkeitsrisiken dezimieren soll.

Die gleiche Argumentation erfolgt für den UN Global Compact. Auch weiten einige Versicherer das Thema Nachhaltigkeit auf Partnerunternehmen aus und setzen hier Vorgaben, die erfüllt werden müssen. Weiterhin gaben Versicherer an sich zur Dekarbonisierung zu verpflichten. Klimaneutralität der Kapitalanlagen ist im Zuge dessen ein Thema. Das Ziel hierbei ist einheitlich: 2050.

Insgesamt ergab sich eine breite Palette an Möglichkeiten Nachhaltigkeitsrisiken einzudämmen.

Auswirkungen auf Rendite positiv oder negativ?

Die zweite Hälfte des Artikel 6 der Transparenzverordnung geht auf die Auswirkungen der oben beschriebenen Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite des jeweiligen Finanzproduktes ein. Die Einschätzungen der Versicherer über diese Auswirkungen wiesen deutliche Unterschiede auf. Einige Versicherer berichten über positive Wert-Entwicklungen des jeweiligen Finanzproduktes, andere hielten sich bedeckter und verwiesen auf eine mögliche negative Konsequenz.

Im Allgemeinen wird der Einbezug von Nachhaltigkeit bzw. Nachhaltigkeitsrisiken in die Kapitalanlage größtenteils als positiv bewertet, denn dieser verbessere das Rendite-Risiko-Profil des jeweiligen Versicherers. Weiterhin wurde unterschieden in das Sicherungsvermögen und die Fondsanlage. Zum Sicherungsvermögen gab es deutlich mehr Informationen der Versicherer, was aber wenig verwunderlich ist, da dieses dem Versicherer selbst unterliegt. Die Fondsverwaltung wird u.a. an externe Asset-Manager vergeben.

In Bezug auf das Sicherungsvermögen gaben die Versicherer die gesetzlich angeordnete Diversität des Portfolios zu bedenken. Diese federe eventuelle Ausreißer ab. Ebenfalls haben die vorgeschriebenen Rückstellungen bzw. Reserven puffernde Wirkung. Limitsysteme für Anlageklassen haben einen selbigen Effekt und verhindern das Durchschlagen von negativen Ereignissen auf die Rendite des jeweiligen Finanzproduktes.

In Bezug auf die Fondsanlage verwiesen die Versicherer darauf, dass der Kunde/ die Kundin sich durch die ihm/ihr obliegende Wahl der Fonds im Anlageprodukt, die Rendite selbst beeinflussen könne. Bei Fondsprodukten wurde i.d.R. weiter verwiesen auf die jeweilige Fondsgesellschaft, die ebenfalls der Transparenzverordnung unterliegt.

TVO: Nachhaltigkeit der Versicherer im WorldWideWeb

Nicht nur die vorvertraglichen Informationen müssen zum 10.03.2021 mit der Transparenzverordnung angepasst werden, auch die Internetauftritte von Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen müssen inhaltlich überarbeitet werden. Wer genau Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen sind erfahren sie in unserem Blogbeitrag zur Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche. Auch hier haben wir genauer hingeschaut und nachgefragt. Da ein beachtlicher Anteil der Versicherungsbranche diese Seiten erst im Laufe des 10.03. freischalten wird, werden wir in der nächsten Ausgabe des fb>blogs zum Thema ESG über die Anpassungen der Versicherungs-Websites berichten und damit die Suche nach Nachhaltigkeitsinformationen in der Versicherungsbranche weiter im Auge behalten.

»Es ist nicht alles „grün“ was glänzt!«

„Tue Gutes und rede darüber“ - Solange die Versicherer ihr ESG-Handling faktenbasiert vermarkten ist dagegen auch nichts einzuwenden. Allerdings beobachten wir, dass manche Versicherer die Nachhaltigkeitsthematik auch als eine »Spielfläche für werbliche Zwecke« nutzen. Mit Aussagen, die keinen relevanten Inhalt zum Thema Nachhaltigkeit beitragen, wird das sogenannte »Green Washing« betrieben. Ernsthaftigkeit im Umgang und Transparenz in der Umsetzung sind zwei wesentliche Aspekte, die einen großen Einfluss auf die Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele haben werden. Wir bei Franke und Bornberg werden erkennbares Green Washing in keinem Fall als nachhaltig auszeichnen.

 

Team Nachhaltigkeit

Team Nachhaltigkeit
Franke und Bornberg

Kommentare

Ich bin ganz bei Ihnen und denke auch, dass viele Versicherer das Thema Nachhaltigkeit nicht wirklich ernst meinen und nur für Werbezwecke gebrauchen.

Beste Grüße, Lars

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