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4 Privathaftpflicht-Zusatzleistungen, auf die Sie achten sollten

Privathaftpflichtversicherungen (PHV) mit einem soliden Grundschutz sind schon für kleines Geld zu haben. Durch den hohen Wettbewerbsdruck bieten viele Versicherer immer häufiger auch Privathaftpflicht-Zusatzleistungen an, für die Sie nach gesetzlichen Bestimmungen nicht haftpflichtig sind. Unangenehm kann es dennoch sein, andere zu schädigen, selbst wenn man nicht dafür haften müsste.

Daher lohnt ein Blick auf diese Zusatzleistungen. Welche sollten Sie bei der Auswahl der passenden Privathaftpflicht beachten?

1. Schäden durch deliktunfähige Kinder

Kinder unter 7 Jahren sind für Schäden, die sie verursachen, nicht verantwortlich. Auch ihre Eltern haften nicht, sofern sie ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Beschädigt ein Kind zum Beispiel das neue Auto eines Nachbarn, entsteht ein hoher Sachschaden. Um den Nachbarschaftsfrieden zu wahren, bieten gute Tarife die Möglichkeit, diesen Schaden zu regulieren.

2. Schäden bei Gefälligkeitshandlungen

Unter Freunden oder Nachbarn hilft man sich gern, zum Beispiel beim Umzug. Kommt es zu einem Malheur, wird ein stillschweigender Haftungsverzicht unterstellt. Wer einen Schaden leicht fahrlässig verursacht hat, muss dafür also nicht haften. Der Schädiger fühlt sich häufig aber moralisch in der Pflicht, für sein Ungeschick aufzukommen. Auf seinen Wunsch hin reguliert die Privathaftpflicht den Schaden, sofern Gefälligkeitshandlungen versichert sind.

 

3. Bei beruflichem Schlüsselverlust

Verliert ein Versicherter Schlüssel seines Betriebes, kann das teuer werden – gerade wenn ein großer Betrieb betroffen ist. Bietet ein Generalschlüssel Zugang zu vielen Räumen oder Betriebsteilen, müssen oft alle Schlösser ausgetauscht werden. Manchmal sind auch Notfallschlösser und/oder zusätzliche Wachdienste erforderlich. Ist der berufliche Schlüsselverlust versichert, übernimmt der Versicherer den Schaden, meist im Rahmen von Höchstbeträgen.

4. Forderungsausfalldeckung

Die Existenz kann auch bedroht sein, wenn der Versicherte selbst einem Schaden zum Opfer fällt. Hat der Schadenverursacher keinen ausreichenden Versicherungsschutz und ist er auch nicht in der Lage, für den Schaden aufzukommen, greift die Forderungsausfalldeckung. Sie leistet dann im Umfang der eigenen Privathaftpflichtversicherung.

Weiterführende Informationen finden Sie in unserem Rating, das wir zur PHV entwickelt haben. Dabei setzen wir ausschließlich auf eigene Analysen und haben 383 Tarife unter die Lupe genommen und liefern belastbare Bewertungen zur tatsächlichen Leistungsstärke eines Tarifs.

Kommentare

Schöner Artikel. Werden die wichtigsten Einschlüsse knapp, aber informativ behandelt. Das Rating ist genauso gut geraten, wie die zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenzusatzversicherung. Die ideale Ergänzung zu den FB-Expert Programmen (bin selbst Nutzer).

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