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BU-Schutz

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So sagt es schon unser Grundgesetz. Und trotzdem gibt es gerade im Berufsleben und bei der Rente noch immer deutliche Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Wie ist das eigentlich bei Berufsunfähigkeitsversicherungen?

Ein Berufsunfähigkeitsversicherer kann für den Leistungsfall grundsätzlich ein Verweisungsrecht vereinbaren. Hierbei ist eine abstrakte und konkrete Verweisung auf eine andere (zumutbare) Tätigkeit möglich und gesetzlich verankert. Bei Selbstständigen kann der Versicherer zudem prüfen, ob eine Umorganisation des Betriebes realisierbar ist.

Wenn Versicherer Leistungen ablehnen, ist die Schlussfolgerung oft schon ausgemachte Sache: sie drücken sich vor der Leistung. Wenn sich die Medien dann noch einschalten, wird es oft schwer, Rhetorik, Emotionen und Fakten auseinander zu halten. Ein aktueller Artikel greift erneut die pauschale Kritik an der Regulierungspraxis von Versicherern auf. 

Die Arbeitskraftsicherung (AKS) ist eine der wichtigsten Absicherungen! Der Bedarf an AKS ist offensichtlich und unbestritten, trotzdem dümpelt die Absicherungsquote der Verbraucher nur bei knapp 25 Prozent. Die BU ist zweifelsohne DER Goldstandard unter den AKS-Produkten, aber nicht jeder kann sich die BU leisten – deshalb werden oft keine oder viel zu niedrige Verträge abgeschlossen.