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ESG-Report: Nachhaltigkeit in der Versicherungsbranche

Grün statt grau, Fahrrad statt Flugreise, fairer Konsum ohne Kinderarbeit, Verbot von Kriegswaffen, gleiche Chancen am Arbeitsmarkt – Nachhaltigkeit hat viele Facetten. Wie nachhaltig wir handeln, wird über unsere Zukunft auf diesem Planeten entscheiden. Nachhaltigkeit geht uns alle an!

In der Versicherungsbranche wird Nachhaltigkeit anhand der ESG-Kriterien (Environmental, Social und Governance) bewertet. Auch wir bei Franke und Bornberg beschäftigen uns mit Nachhaltigkeit, prüfen kritisch unser eigenes Verhalten (noch nicht optimal, aber immerhin auf einem guten Weg ?) und stellen viele Fragen:

  1. Wie nachhaltig ist die Versicherungsbranche in Deutschland und
    wie kann Vergleichbarkeit hergestellt werden?
  2. Auf welche ESG-Kriterien fokussiert sich die Versicherungsbranche?
  3. Was leisten Nachhaltigkeitsberichte von Versicherern?
  4. Worauf müssen Vermittler:innen in der Versicherungsbranche achten?
  5. Was beschäftigt Vermittler:innen in Sachen Nachhaltigkeit?
     

Unser Blog beleuchtet ab sofort alle wichtigen ESG-Themen der Versicherungsbranche. Wir werden aufzeigen, wo Handlungsbedarf besteht und was Versicherer und Vermittler in der Thematik beschäftigt.

In der ersten Blog-Ausgabe geht es um die Auswirkungen der Transparenzverordnung für Vermittler:innen und wie die Versicherungsbranche die Offenlegungspflicht bislang umgesetzt hat.
 

Warum Transparenzverordnung zur Nachhaltigkeit?

Die EU treibt die Entwicklung zu mehr Nachhaltigkeit voran – auch für die Versicherungsbranche und Finanzwirtschaft. Das Ergebnis sind zahlreiche neue Gesetze und Verordnungen, einige bereits verabschiedet, andere in Vorbereitung oder Feinjustierung. 
 

EU-Vorhaben zur Nachhaltigkeit in der Finanz- und Versicherungsbranche

Die Transparenzverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019) ist ein Teil des Maßnahmenpaketes der EU für nachhaltiges Handeln in der Finanz- und Versicherungsbranche. Sie tritt am 10. März 2021 in Kraft. Die Transparenzverordnung (TVO, auch Offenlegungsverordnung genannt) verpflichtet Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen, ihren Umgang mit dem Thema Nachhaltigkeit offenzulegen.
 

Wer sind Finanzmarktteilnehmer:innen und Finanzberater:innen?

Als Finanzmarktteilnehmer:innen bezeichnet die TVO u.a. Versicherungsunternehmen, Wertpapierfirmen und Kreditinstitute. Mit Finanzberater:innen sind Vermittler:innen gemeint, die IBIP*- Versicherungsberatungen erbringen. 

Ein Versicherungsanlageprodukt ist laut Definition „ein Versicherungsprodukt, das einen Fälligkeitswert oder einen Rückkaufswert bietet, der vollständig oder teilweise direkt oder indirekt Marktschwankungen ausgesetzt ist“. Dazu zählen also insbesondere Versicherungen zur Altersvorsorge. Finanzanlagenvermittler mit Zulassung nach § 34 f GewO sind aktuell (noch) nicht von der TVO betroffen.
 

TVO und Nachhaltigkeit: Was Finanzberater wissen müssen

Die Offenlegungspflicht unterscheiden zwischen Informationspflichten im eigenen Internetauftritt und vorvertraglichen Informationspflichten.
 

  Pflichten aus der TVO   Finanzberater:innen** müssen informieren  
  Homepage

 

  • Über ihrer Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Beratungstätigkeit 
  • Ob sie die relevanten negativen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen oder warum sie dies nicht tun 
  • Inwiefern ihre Vergütungsstruktur im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsrisiken steht
  Vorvertragliche Informationen

 

  • Ob und wie sie Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Anlage- oder Versicherungsberatung einbeziehen oder warum sie dies nicht tun
  • Über die Effekte, welche Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte haben oder warum sie über diese Effekte nicht berichten

**Finanzberater:innen mit weniger als drei Beschäftigten sind von den Regeln zunächst nicht betroffen.

 

Marketingaussagen zu Nachhaltigkeitsthemen dürfen nicht im Widerspruch zu den veröffentlichten Pflichtinformationen stehen.  

Aktuelle Empfehlungen und Formulierungshilfen zur TVO für Finanzberater gibt es bei Vermittlerverbänden, Vertriebsorganisationen, Maklerpools und Produktgebern (z. B. Versicherer, Wertpapierfirmen und Kreditinstitute) sowie von IT-Dienstleistern und Juristen der Branche.  
 

Wie geht die Versicherungsbranche mit der Transparenzpflicht zur Nachhaltigkeit um?

Ende Januar 2021 hat Franke und Bornberg 26 Erstversicherer befragt, wie sie mit der Offenlegungspflicht umgehen. Das Ergebnis: 73,1% der befragten VU wollen ihr Druckpaket bis spätestens 10.3.2021 um Informationen zu Artikel 6 der TVO erweitern. Wo, also an welcher Stelle des Druckpaketes die Informationen erscheinen werden, wird offenbar unterschiedlich gehandhabt. 15,4 % der VU befinden sich derzeit noch in Klärung, wie vorgegangen werden soll und 11,5 % machten keine Angaben. Über die Pflichtangaben hinaus gaben 19,2% der Befragten an, definitiv Artikel 8 Produkte anbieten zu können. Jeweils 7,7 % gaben an, dass ggf. je nach Fondsauswahl Artikel 8 bzw. Artikel 9 angeboten werden können.

In einer Stichprobe auf den Internetseiten von fünf Gesellschaften haben wir bislang keine Informationen zur TVO gefunden. Wir sind gespannt, wie die Gesellschaften die Offenlegungspflicht auf ihren Homepages umsetzen und werden nach dem 10.03.2021 über den Umsetzungsstand der Versicherer berichten.
 

Nachhaltigkeit, ESG-Kriterien, TVO, Versicherungsbranche:
mehr Informationen zum vielfältigen Thema

Wer sich in diesen Bereich einlesen möchte, steht vor der riesigen Auswahl an Veröffentlichungen im Internet. Nachhaltigkeit ist eine Thematik, die immer populärer wird. Um den Überblick zwischen den verschiedenen Publikationen zu behalten, haben wir einige Links zusammengestellt, die wissbegierigen ESG-Einsteiger:innen helfen können. 

Wer noch tiefer in unseren ESG-Report eintauchen möchte, kann sich beispielsweise über Energieausweise auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle* informieren. Wer lieber etwas über das Waffeneinkommen der Vereinten Nationen lesen möchte, ist auf der Seite des auswärtigen Amts* gut aufgehoben. Ähnlich unseres ESG-Reports bietet auch der Marktbericht des FNGs* einen ersten Überblick. Er beinhaltet eine Analyse der nachhaltigen und verantwortlichen Geldanlagen in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Neben den inhaltlichen Themen sind die rechtlichen Fragestellungen nicht zu vernachlässigen.

Die Transparenzverordnung* ist eine Maßnahme des EU-Aktionsplans*. Eine übersichtliche Erklärung der juristischen Gegebenheiten sind hier zu finden: https://www.caplaw.eu/de/wiki/28.htm*. Eine weitere Maßnahme dieses Plans ist die Taxonomie*. Sie soll eine Klassifizierung für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten erarbeiten.

Welche Themen interessieren Sie? Wo sehen Sie Diskussionspotential?

Kontaktieren Sie uns gerne: team [dood] nachhaltigkeitatfb-research [dood] de

 

* Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie bei Klick auf den Link zu einem externen Anbieter weitergeleitet und dabei Daten übermittelt werden. 

Team Nachhaltigkeit

Team Nachhaltigkeit
Franke und Bornberg

Kommentare

Das Thema ist sehr populär und natürlich auch für die Versicherungen. Allerdings scheinen mir das oftmals nur Lippenbekentnisse zu sein. es geht doch kaum vorwärts bei der Umsetzung.

Besten Gruß

Alexander

Nun mag ja die EU Transparenzkriterien für Kapitalanlagen und Informationen zu Nachhaltigkeit einfordern, aber welche Versicherung handelt den konsequent und verzichtet darauf, umwelt-/klimazerstörende Unternehmen zu versichern? Welcher Versicherer verzichtet schon heute darauf, Autos mit Verbrennermotoren zu versichern? Welcher Versicherer als Arbeitgeber hat seine Dienstwagenflotte konsequent auf E-Mobilität umgestellt? Nachhaltige Kapitalanlage benötigt nachhaltige Unternehmen. Deutsche Versicherer handeln nicht nachhaltig, da ihr eigenes Marktverhalten im Kern weiterhin unnachhaltig ist.

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