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Die besten Reisegepäckversicherungen im Vergleich! - »Ich packe meinen Koffer und nehme mit…?«

Es geht wieder los - reisen im Sommer 2021. Dabei schützen was einem wichtig ist - das gilt auch für die Urlaubszeit! Welche Reisegepäckversicherung die beste Leistung bietet, erfahren Sie in unserem Vergleich!

 

Franke und Bornberg Klausel-Klartext: Worum geht es?

Reisegepäckversicherung schützt zusätzlich

Steht eine Urlaubsreise an, ist die Vorfreude groß. Gesteigert wird diese oftmals durch die Anschaffung der passenden Garderobe für laue Sommerabende oder des lang umworbenen neuen Wintersportgerätes. Gut, wenn diese »Lieblinge« auch im Falle eines Falles abgesichert sind.

Außerhalb der eigenen Wohnung sind Hausratgegenstände im Rahmen der Außenversicherung der Hausratversicherung gegen die Grundgefahren (wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm) abgesichert.

Reisegepäckversicherungen können zusätzlich Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigungen während des Gewahrsams eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder Gepäckaufbewahrung, einfacher Diebstahl, Raub, Erpressung, vorsätzliche Sachbeschädigung, Transportmittelunfälle, Unfälle der versicherten Person sowie höhere Gewalt abdecken.

 

Franke und Bornberg-Klausel-Klartext: Warum ist das wichtig?

Reisegepäckversicherung für mitgeführte Gegenstände und Wertsachen

Reisegepäck umfasst sämtliche Sachen, die während einer Reise mitgeführt werden. Dabei ist wichtig zu wissen, dass Reisegepäckversicherungen die Absicherung der mitgeführten aufbewahrten Dinge unterschiedlich regeln. So kann es Ausschlüsse für z.B. für Wertsachen (Bargeld, Wertpapiere, Gegenstände aus Edelmetall), Ausweispapiere, Brillen, Kontaktlinsen, elektronische Geräte (Mobiltelefone, Foto-, Film-, Videogeräte, EDV-Geräte), Inhalt von Hand- und Tragetaschen, Rollstühle und Gehhilfen geben. Teilweise wird nur zum Zeitwert ersetzt. Die Leistungshöhe kann häufig individuell festgelegt werden.

 

Bei der Auswahl des bestmöglichen Schutzes ist es daher empfehlenswert bei der Reisegepäckversicherung genau hinzuschauen. Und genau das, haben wir für Sie getan.

Franke und Bornberg Klausel-Klartext: Welche Regelungen gibt es?


Kriterien der Reisegepäckversicherung für den Vergleich

Kreis der Reisenden, Entfernung und Dauer der Reise

Neben dem Versicherungsnehmenden und der Familienangehörigen können in den Versicherungsschutz namentlich Lebensgefährte:in und deren/dessen Kinder aufgenommen werden.
Der optimale Absicherung einer Reisegepäckversicherung umfasst
-    das Alleinreisen der Mitversicherten
-    keine Forderung einer Mindestreiseentfernung
     (Beispiel für eine gute Regelung: der Wohnort ist eingeschlossen)
-    keine Forderung einer Mindestreisedauer
     (Beispiel für eine gute Regelung: höchstens 2 Tage)
-    keine Begrenzung einer Höchstreisedauer
     (Beispiel für eine gute Regelung: mehr als 4 Monate)

Versicherte Sachen / Sportgeräte

Als Reisegepäck gelten sämtliche Sachen, die während einer Reise mitgeführt werden. Sachen, die dauernd außerhalb des Versicherungsortes aufbewahrt werden, z.B. in Ferienwohnungen, Booten, Campingwagen gelten nur als Reisegepäck, wenn sie von dort zu Fahrten, Gängen oder Reisen mitgenommen werden. Geschenke und Reiseandenken, die während der Reise erworben werden, gelten ebenfalls als Reisegepäck. Üblicherweise beruflich oder gewerblich genutzte Gegenstände gelten nicht als Reisegepäck.

Versicherungsschutz besteht für Falt- und Schlauchboote, Segelsurfgeräte, Hängegleiter, Fahrräder, Golfausrüstung, Fall- oder Gleitschirme, Inline-Skates, Wintersportgeräte, Tauchausrüstung sowie sonstige Sportgeräte, sofern sie sich nicht im bestimmungsgemäßen Gebrauch befinden gegen die Gefahren der Reisegepäckversicherung.

Reisegepäck

Der optimale Versicherungsschutz ist gegeben, wenn Versicherungsschutz gegen Abhandenkommen, Zerstörung oder Beschädigung während des Gewahrsams eines Beförderungs- oder Beherbergungsunternehmens oder einer Gepäckaufbewahrung sowie während der übrigen Reisezeit gegen Diebstahl, Raub, räuberische Erpressung, Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung), Verlieren (nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen), Transportmittelunfälle, Unfälle von versicherten Personen, Elementarschäden außerhalb von Gebäuden, höhere Gewalt, bestimmungswidrig einwirkendes Wasser einschließlich Regen und Schnee, Sturm, Hagel, Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion besteht.

Zelten und Camping

Versicherungsschutz besteht auf offiziellen Campingplätzen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen eingerichteten).
Versicherungsschutz besteht für unbeaufsichtigt zurück gelassene Sachen gegen Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung).
In Zelten besteht nur Versicherungsschutz, wenn der Schaden nicht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr Eintritt und das Zelt mindestens zugebunden oder zugeknöpft ist.
Ein Wohnwagen muss ordnungsgemäß durch einen Verschluss gesichert sein.
Elektronische Geräte sind nur versichert, wenn sie der Aufsicht des Campingplatzes zur Aufbewahrung übergeben wurden oder sich in einem verschlossenen Wohnwagen oder Kraftfahrzeug auf dem Campingplatz befinden.
Der optimale Versicherungsschutz ist gegeben, wenn auf offiziellen Campingplätzen Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie mut- oder böswillige Beschädigung mitversichert sind und die Entschädigung mindestens 3.000 € beträgt.

Entschädigung Wertsachen

Für Wertsachen gibt es in der Reisegepäckversicherung häufig nur begrenzten Versicherungsschutz. Neben der Einhaltung bestimmter Aufbewahrungsvorschriften ist die Entschädigung häufig auf einen bestimmten Prozentsatz der Reisegepäckversicherungssumme begrenzt.
Der optimale Versicherungsschutz ist gegeben, wenn die Entschädigung mindestens 2.000 € beträgt und es keine weiteren Ausschlüsse gibt.

Entschädigung elektronische Geräte

Für EDV-Geräte, Mobiltelefone, Foto-, Film- und Videogeräte und mobile Unterhaltungselektronik gibt es in der Reisegepäckversicherung häufig nur begrenzten Versicherungsschutz. Neben der Einhaltung bestimmter Aufbewahrungsvorschriften ist die Entschädigung häufig auf einen bestimmten Prozentsatz der Reisegepäckversicherungssumme begrenzt.
Der optimale Versicherungsschutz ist gegeben, wenn die Entschädigung mindestens 2.000 € beträgt und es keine Ausschlüsse für einzelne Gerätearten gibt.

Entschädigung Verlieren

Verlieren ist das Abhandenkommen von Sachen, ohne dass eine Straftat vorliegt. Der Verlust einer Sache muss durch eine Meldung beim zuständigen Fundbüro nachgewiesen werden.
Der optimale Versicherungsschutz ist gegeben, wenn die Entschädigung mindestens 1.000 € beträgt.

Diebstahl aus Kfz

Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl versicherter Sachen aus dem verschlossenen Innen- oder Kofferraum von Kraftfahrzeugen sowie aus verschlossenen Anhängern oder Dachboxen. Der optimale Versicherungsschutz ist gegeben, wenn der Diebstahl aus verschlossenen KFZ, Anhängern und Dachboxen ohne Einschränkung auf eine Fahrtunterbrechung oder die Begrenzung auf Garage oder Hofraum besteht.

Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr beschränken viele Versicherer die Leistung, sofern der Diebstahl nicht während einer Fahrtunterbrechung von maximal 2 Stunden erfolgt. Der Diebstahl aus dem KFZ, wird zum Beispiel nur dann versichert, wenn das Fahrzeug von 22 - 6 Uhr in einer verschlossenen Garage abgestellt war. Die Garagen dürfen nicht zur Allgemeinen Nutzung offenstehen. Der optimale Versicherungsschutz ist gegeben, wenn der Diebstahl zwischen 22 Uhr und 6 Uhr uneingeschränkt versichert ist.

Transportmittelunfall

Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die abhandenkommen, zerstört oder beschädigt werden durch Unfälle, bei denen die versicherte Person schweren Schaden erleidet oder das Transportmittel zu Schaden kommt.
Der optimale Versicherungsschutz ist gegeben, wenn Schäden durch Transportmittelunfälle oder Unfälle von versicherten Personen zum Neuwert versichert sind.

Ersatzeinkäufe

Versicherungsschutz besteht für die Kosten zur Wiedererlangung des Gepäcks sowie für notwendige Ersatzbeschaffungen, wenn das Reisegepäck nicht gleichzeitig mit der versicherten Person am Bestimmungsort eintrifft.
Der optimale Versicherungsschutz ist gegeben, wenn die Kosten zur Wiedererlangung des Reisegepäcks sowie Ersatzkäufe übernommen werden, wenn das Gepäck nicht am selben Tag eintrifft wie die versicherte Person.

Top Ten – Ranking der besten Reisegepäckversicherungstarife

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Christian Monke

Christian Monke
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Kommentare

"Verlieren ist das Abhandenkommen von Sachen, ohne dass eine Straftat vorliegt. Der Verlust einer Sache muss durch eine Meldung beim zuständigen Fundbüro nachgewiesen werden."

"Verlieren" ist unbestimmt von Ort und Zeit. Bei welchem Fundbüro muss dann der Verlust angezeigt werden? Gibt es in allen Ländern Fundbüros?

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